Versicherungspflichtgrenze & Beitragsbemessungsgrenzen
2010
(BBG)
Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird
auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bezeichnet. Sie
bestimmt über Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in
der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer, deren
Bruttoeinkommen diese Grenze übersteigt sind bei den
gesetzlichen Krankenversicherungen nicht
versicherungspflichtig und können in die private Krankenversicherung wechseln.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze für die
gesetzliche Krankenversicherung liegt 2010 bei jährlich 49.950,-
Euro. Liegt Ihr Bruttoeinkommen darüber, können Sie
einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Erwägung
ziehen.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die
Obergrenze für die Berechnung der Beiträge bei den
gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie liegt 2010 bei
jährlich 45.000,- Euro, bzw. monatlich
bei 3.750,- Euro.
Liegt ein Arbeitnehmer 3 Jahre hintereinander über der
Krankenversicherungspflichtgrenze kann er in die private
Krankenversicherung wechseln.
|