Versicherungspflichtgrenze & Beitragsbemessungsgrenzen 2011 (BBG)

Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) bezeichnet. Sie bestimmt über Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen diese Grenze übersteigt, sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht versicherungspflichtig und können in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Krankenversicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt 2011 bei jährlich 49.500,- Euro. Liegt Ihr Bruttoeinkommen darüber, können Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Erwägung ziehen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für die Berechnung der Beiträge bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie liegt 2011 bei jährlich 44.550,- Euro bzw. monatlich bei 3.712,50 Euro.

Liegt ein Arbeitnehmer 3 Jahre hintereinander über der Krankenversicherungspflichtgrenze, kann er in die private Krankenversicherung wechseln.



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