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Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung
Bei einigen Tarifen sieht die private Krankenversicherung (PKV) eine Beitragserstattung vor. Hierbei wird zwischen erfolgsunabhängiger und erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung unterschieden.
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Wie der Name schon sagt, hängt eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung nicht vom Geschäftsergebnis der Versicherung ab. Bei einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung (=BRE) erhält der Versicherte einen Bonus, wenn er keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen hat. Überdies existieren noch andere erfolgsunabhängige Mittel, zum Beispiel Überschussmittel aus der Pflegehaftpflichtversicherung, die in die BRE fließen können. Ob diese Art Bonus gewährt wird, hängt von den jeweiligen Geschäftsbedingungen der Versicherung ab – nicht von allen privaten Krankenversicherungen wird diese Art der Garantieklausel angeboten.
Bei Anspruch auf eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, sollten die eingehenden Rechnungen der Versicherung im Vorfeld gesammelt werden, um zu prüfen, ob eine Beitragsrückerstattung überhaupt sinnvoll wäre. Andernfalls wäre es möglicherweise passender, ein Erstattung der Rechnungen in die Wege zu leiten. Die Frist zur Einreichung der Rechnung beträgt generell zwei Jahre.
Prämie bei einem guten Erfolgsergebnis des Versicherungsunternehmens
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hingegen hängt vielmehr vom Erfolgsergebnis des Versicherungsunternehmens ab und von der Frage, ob dies die Geschäftsbedingungen der Versicherungen zulassen. Hierbei werden Rückstellungen aus Überschüssen dotiert. Derartige Überschüsse können sich aus überrechnungsmäßigen Zinserträgen von Vermögensanlagen und aus dem Erfolgsergebnis des Versicherungsgeschäfts ergeben. Diese können sich zum Beispiel aus einem günstiger ausgefallenen Schadensverlauf, aus geringeren Verwaltungs- und Betriebskosten, aus achtsam kalkulierten Beiträgen oder aus wesentlich positiveren Erträgen aus den Vermögensanlagen im Vergleich zur Planung entwickeln.
Die privaten Krankenversicherungen wenden dies Art der BRE unterschiedlich an. Meist werden Betragserhöhungen abgeschwächt oder gar dadurch verhindert.
Eine Beitragsrückerstattung unterscheidet sich durch verschiedene Varianten:
- als ein monatlicher Bonus
- als jährliche Barauszahlung
- als einmalige oder dauerhafte Betragssenkung
Auf jeden Fall kann es sich lohnen, sich vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages über die unterschiedlichen Tarife und Modalitäten der Beitragsrückerstattung vorab genauestens zu informieren. Eine Beitragsrückerstattung in dieser Form gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht und sollte bei einem Vergleich von gesetzlichen Krankenkassen mit den privaten Krankenversicherungen unbedingt mit beachtet werden.