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Häufige Fragen zum Thema Krankenversicherung


Wer kann sich privat versichern?
Welche Vorteile hat die PKV
Welche Leistungen erhalte ich bei einer privaten Krankenversicherung?
Wie errechnet sich der Beitrag zur PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse?
Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?

Wer kann sich privat versichern?
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 47.250 EUR im Jahr (siehe Beitragsbemessungsgrenze) sowie alle Selbständigen, Freiberufler und Beihilfeberechtigten.

Welche Vorteile hat eine PKV?
Die Leistungen sind meist wesentlich umfangreicher als die der GKV. Sie können Ihren Beitrag durch die Wahl der gewünschten Leistungen selbst mit beeinflussen. Daneben kommt die private Krankenversicherung bei umfangreicheren Leistungen oft sogar noch günstiger.

Welche Leistungen enthält die private Krankenkasse?
Das grundsätzliche Leistungsangebot ist weitaus grösser als das der gesetzlichen Krankenkassen. Welche Leisungen im einzelnen für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Sie sollten sich beraten lassen, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind und wie sich diese auf Ihre Beiträge auswirken. Sie selbst entscheiden, wie beispielsweise Zahnersatz in Ihr Leistungsprofil eingebunden sein soll. Hier sollten Sie vorsichtig sowie umsichtig wählen. Die einzelnen Leistungen der jeweiligen Versicherer erhalten Sie bei uns auf Anfrage.

Wie werden die Beiträge der privaten und gesetzlichen Versicherungen berechnet?
Die gesetzlichen Versichrerer berechnen den Beitrag nicht nach dem Leistungsspektrum sondern nach der Finanzkraft des Versicherten. Dieses Prinzip nennt man Solidaritätsprinzip.
Die Höhe des Beitrags in der PKV richtet sich nach dem Tarif, bzw. den darin enthaltenen Leistungen. Zudem entscheidend sind Alter sowie Geschlecht und etwaige Vorerkrankungen. Über eine  individuelle Selbstbeteiligung können Sie zudem nochmals an der Beitragsschraube drehen.

Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?
Sie können wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Sie müssen allerdings nachweisen, dass Ihr Einkommen für mindestens ein Jahr weniger als 3.900,- EUR pro Monat betragen hat. Sind Sie arbeitslos, werden Sie von der Arbeitsagentur grundsätzlich gesetzlich versichert.

Weitere Informationen zum Thema PKV Vergleich finden Sie hier.



   
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