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Häufige
Fragen zum
Thema Krankenversicherung
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Wer
kann sich privat versichern? |
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Welche
Vorteile hat die PKV |
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Welche
Leistungen erhalte ich bei einer privaten Krankenversicherung? |
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Wie
errechnet sich der Beitrag zur PKV im Vergleich zur gesetzlichen
Krankenkasse? |
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Kann
ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren? |
Wer
kann sich
privat versichern?
Arbeitnehmer
mit einem Bruttojahreseinkommen von 47.250 EUR im Jahr
(siehe Beitragsbemessungsgrenze) sowie alle Selbständigen,
Freiberufler und Beihilfeberechtigten.
Welche
Vorteile hat eine PKV?
Die
Leistungen sind meist wesentlich umfangreicher als die der GKV. Sie
können Ihren Beitrag durch die Wahl der gewünschten
Leistungen selbst mit beeinflussen. Daneben kommt die private
Krankenversicherung bei umfangreicheren Leistungen oft sogar noch
günstiger.
Welche
Leistungen enthält die private Krankenkasse?
Das
grundsätzliche Leistungsangebot ist weitaus
grösser als
das der gesetzlichen Krankenkassen. Welche Leisungen im einzelnen
für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrer
individuellen
Situation ab. Sie sollten sich beraten lassen, welche Leistungen
für Sie sinnvoll sind und wie sich diese auf Ihre
Beiträge
auswirken. Sie selbst entscheiden, wie beispielsweise Zahnersatz in Ihr
Leistungsprofil eingebunden sein soll. Hier sollten Sie vorsichtig
sowie umsichtig wählen. Die einzelnen Leistungen der
jeweiligen
Versicherer erhalten Sie bei uns auf Anfrage.
Wie
werden
die Beiträge der privaten und gesetzlichen Versicherungen
berechnet?
Die
gesetzlichen Versichrerer berechnen den Beitrag nicht nach dem
Leistungsspektrum sondern nach der Finanzkraft des Versicherten. Dieses
Prinzip nennt man Solidaritätsprinzip.
Die
Höhe des Beitrags in der PKV richtet sich nach dem Tarif,
bzw.
den darin enthaltenen Leistungen. Zudem entscheidend sind Alter sowie
Geschlecht und etwaige Vorerkrankungen. Über eine
individuelle Selbstbeteiligung können Sie zudem
nochmals an
der Beitragsschraube drehen.
Kann
ich in
die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?
Sie
können wieder in die gesetzliche Krankenkasse
zurückkehren wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die
Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Sie müssen allerdings
nachweisen,
dass Ihr Einkommen für mindestens ein Jahr weniger als 3.900,-
EUR
pro Monat betragen hat. Sind Sie arbeitslos, werden Sie von der
Arbeitsagentur grundsätzlich gesetzlich versichert.
Weitere Informationen zum Thema PKV Vergleich finden Sie hier.
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